Satzung

Geänderte Fassung der Satzung der Modellfugvereinigung Horb a.N. e.V. in der Fassung
vom 08. Januar 1994

§ l
Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Modellflugvereinigung Horb a.N. e.V."
Er hat seinen Sitz in 72160 Horb a.N. und ist im Vereinsregister eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung des Modellbaues. Die
Anleitung zu technisch-wissenschaftlicher Freizeitbildung, besonders Jugendlicher, ist
dabei von primärer Bedeutung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Weckung und Förderung des Interesses am Modellbau
b) Veranstaltungen zur Belebung des Modellbaues ( Bastelkurse, Ausstellungen,
theoretische Weiterbildungsmaßnahmen).
c) Anlage und Unterhaltung eines Modellfluggeländes.
d) Einrichtung und Unterhaltung einer Modellbauwerkstatt

§ 3
Verwendung der Vereinsmittel
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die schriftlich die Aufnahme beim
Vorstand beantragt und sich einer einjährigen Probezeit unterwirft.
Über die vorläufige und endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, die vom Verein ausgearbeiteten Ordnungsrichtlinien '
(insbesondere Flugbetriebs- und Werkstattordnung) einzuhalten.
1. Vorsitzender Holger Göttert
2. Vorsitzender Andreas Frömmrich
Kassenwart Patrick Winkler
Schriftführer Dirk Gust
 
Die Mitgliedschaft wird durch freiwilliges Ausscheiden, Tod oder Ausschluß beendet.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand zum 15. September des jeweiligen Geschäftsjahres.
Ein Ausschluß wird durch den Vorstand ausgesprochen. Gegen den Vorstandsbeschluß eines
Ausschlusses bzw. Ablehnung einer Aufnahme kann die Entscheidung der nächsten
ordentlichen Mitgliederversammlung verlangt werden. Diese Entscheidung ist endgültig.
 
§ 5
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
 
§ 6
Der Vorstand
Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem
a) 1. Vorsitzenden
b) 2. Vorsitzenden
die jeweilig allein zur Vertretung des Vereins berechtigt sind.
Der weitere Vorstand besteht aus dem
c) Kassier
d) Schriftführer
Der Vorstand wird für die Zeit von 4 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.
Seine Amtszeit endet erst mit der Neuwahl des Vorstandes.
Tritt ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit zurück, übernimmt die Restvor-
standschaft die Geschäfte des zurückgetretenen Vorstandes kommissarisch bis zur
nächsten Mitgliederversammlung.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit in Vorstandssitzungen, die
vom 1. Vorsitzenden und im Verhinderungsfalle vom 2. Vorsitzenden einberufen und
geleitet werden. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsleiter.
Vorstandssitzungen sind auch dann einzuberufen, wenn die Mehrheit der
Vorstandsmitglieder dies schriftlich unter Abgabe von Zweck und Grund vom
1. Vorsitzenden (im Verhinderungsfalle vom 2. Vorsitzenden) verlangt.
1. Vorsitzender Holger Göttert
2. Vorsitzender Andreas Frömmrich
Kassenwart Patrick Winkler
Schriftführer Dirk Gust
 
§7
Mitgliederversammlungen
Einmal im Jahr muß eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversamm-
lung) stattfinden. Sie muß vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit
einer Frist von ca. 2 Wochen einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und die Jahresabrechnung
entgegen.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand nach spätestens 4 Jahren neu.
Außerdem setzt sie die Jahresmitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren fest.
Die Mitgliederversammlung faßt Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher
Stimmenmehrheit.
Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen Stimmen
erforderlich.
Zur Änderung des Vereinszwecks oder dessen Auflösung sind vierfünftel der
abgegebenen Stimmen erforderlich.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn sie im
Vereinsinteresse erforderlich sind oder von mindestens einem Drittel der Mitglieder
schriftlich unter Angabe von Gründen und Zweck gefordert werden.
 
§ 8
Beurkundung der Beschlüsse
Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefaßten Beschlüsse sind
schriftlich festzuhalten und vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu
unterzeichnen.
 
§ 9
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das
Vereinsvermögen dem Deutschen Modellfliegerverband (DMFV) zur ausschließlichen
und unmittelbaren Verwendung für gemeinnützige Zwecke zu.
eingereicht beim Registergericht
am 03.02.1994
Der Verein ist eingetragen unter VR 35 beim Amtsgericht Horb am Neckar –Vereinsregister-
1. Vorsitzender Holger Göttert
2. Vorsitzender Andreas Frömmrich
Kassenwart Patrick Winkler
Schriftführer Dirk Gust